Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse, da Sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden? Dann sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch gem. § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst durchführen zu lassen.
Der Beratungsbesuch erfolgt bei Pflegegrad 0 bis 3 alle sechs Monate sowie bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate.
Gerne nehmen wir für die Festlegung eines Beratungstermins bei Ihnen zu Hause Ihren Rückrufwunsch entgegen.
Lassen Sie sich von uns zurück rufen
damit wir einen Termin vereinbaren können.